Kritische Infrastrukturen sind Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen einträten.
In Deutschland werden folgende Sektoren (und Branchen) den Kritischen Infrastrukturen zugeordnet:
- Transport und Verkehr (Luftfahrt, Seeschifffahrt, Binnenschifffahrt, Schienenverkehr, Straßenverkehr, Logistik)
- Energie (Elektrizität, Mineralöl, Gas)
- Informationstechnik und Telekommunikation (Telekommunikation, Informationstechnik)
- Finanz- und Versicherungswesen (Banken, Versicherungen, Finanzdienstleister, Börsen)
- Staat und Verwaltung (Regierung und Verwaltung, Parlament, Justizeinrichtungen, Notfall- und Rettungswesen einschließlich Katastrophenschutz)
- Ernährung (Ernährungswirtschaft, Lebensmittelhandel)
- Wasser (Öffentliche Wasserversorgung, öffentliche Abwasserbeseitigung)
- Gesundheit (Medizinische Versorgung, Arzneimittel und Impfstoffe, Labore)
- Medien und Kultur (Rundfunk (Fernsehen und Radio), gedruckte und elektronische Presse, Kulturgut, symbolträchtige Bauwerke)
Eine Teilmenge hiervon sind Kritische Infrastrukturen gemäß § 2(10) BSIG, die durch die BSI-KritisV näher bestimmt werden.